13. Männliche Geschlechtsorgane
Hinweis zur Tabelle: Teil B Nr. 13 verwendet weiterhin die Bezeichnung GdS. Nach Teil A Nr. 1.2 werden GdB und GdS nach den gleichen Grundsätzen bemessen.
13.1 Verlust des Penis
Verlust des Penis
Teilverlust des Penis
Teilverlust der Eichel
Verlust der Eichel
sonst
Nach Entfernung eines malignen Penistumors
In den ersten fünf Jahren ist eine Heilungsbewährung abzuwarten. Im Frühstadium (T1 bis T2) N0 M0 gelten während dieser Zeit folgende Werte:
bei Teilverlust des Penis
bei Verlust des Penis
mit vollständiger Entfernung der Corpora cavernosa
nach Entfernung in höheren Stadien
13.2 Hoden, Nebenhoden und Zeugungsfähigkeit
Unterentwicklung, Verlust oder Schwund eines Hodens bei intaktem anderen Hoden
Unterentwicklung, Verlust oder vollständiger Schwund beider Hoden
in höherem Lebensalter (etwa ab 8. Lebensjahrzehnt)
sonst, je nach Ausgleichbarkeit des Hormonhaushalts durch Substitution
vor Abschluss der körperlichen Entwicklung
Verlust oder Schwund eines Nebenhodens
Verlust beider Nebenhoden / Zeugungsunfähigkeit
Verlust oder vollständiger Schwund beider Nebenhoden und/oder Zeugungsunfähigkeit (Impotentia generandi)
in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch
Impotentia coeundi
bei nachgewiesener erfolgloser Behandlung
Einordnung: Der Tabellenwert setzt ausdrücklich eine nachgewiesene erfolglose Behandlung voraus. Eine erektile Dysfunktion allein führt daher nicht automatisch zu einem GdB/GdS von 20.
13.3 Hydrozele und Varikozele
Hydrozele (sog. Wasserbruch)
Varikozele (sog. Krampfaderbruch)
13.4 Nach Entfernung eines malignen Hodentumors
Es ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung eines Seminoms oder nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0
Heilungsbewährung von fünf Jahren
nach Entfernung eines Seminoms im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0
nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0
in höheren Stadien
13.5 Chronische bakterielle Entzündung der Vorsteherdrüse oder abakterielle Prostatopathie
ohne wesentliche Miktionsstörung
mit andauernden Miktionsstörungen und Schmerzen
Prostataadenom
Der GdS richtet sich nach den Harnentleerungsstörungen und der Rückwirkung auf die Nierenfunktion.
13.6 Maligner Prostatatumor
Nach Entfernung – Heilungsbewährung von zwei Jahren
nach Entfernung im Stadium T1a N0 M0 (Grading G1)
Nach Entfernung – Heilungsbewährung von fünf Jahren
nach Entfernung in den Stadien T1a N0 M0 (Grading ab G2) und (T1b bis T2) N0 M0
nach Entfernung in höheren Stadien
Maligner Prostatatumor ohne vorausgegangene Entfernung
ohne Notwendigkeit einer Behandlung
auf Dauer hormonbehandelt